Aufgaben

Die ZPK ist zuständig für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn.

Im Rahmen von Baustellen- und Lohnbuchkontrollen überprüft die ZPK die Einhaltung der GAV-Bestimmungen bei inländischen Arbeitgebenden mit Firmendomizil in der Schweiz und bei ausländischen Arbeitgebenden mit Firmendomizil ausserhalb der Schweiz (sogenannte Entsendebetriebe). Ein spezielles Augenmerk gilt dabei der sogenannten Scheinselbständigkeit, bei der Personen eine selbständige Erwerbstätigkeit für sich geltend machen (um damit nicht dem Gesamtarbeitsvertrag zu unterstehen), jedoch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten effektiv als Arbeitnehmende zu qualifizieren sind, sowie der vertraglichen Schwarzarbeit.